Im kantonalen Richtplan finden sich keine Aussagen zum B.-berg. Im Rahmen der aktuellen Nutzungsplanung Kulturland, deren zweite Vorprüfung zurzeit abgeschlossen ist, plant die Gemeinde jedoch einen grösseren Teil des östlichen Baugebiets auszuzonen und daraus eine Naturschutzzone zu bilden. Das Erschliessungsprojekt der Beschwerdegegnerin wird zwar durch diese Neubegrenzung und vorgesehene Reduktion der Bauzone nicht unmittelbar tangiert, endet jedoch unmittelbar vor dem geplanten westlichen Naturschutzzonenrand.