Aus den Erwägungen "4. a) Der B.-berg befindet sich im Ostteil des Gemeindegebietes der Gemeinde O.. Während die Hügelkuppe des B.-berges bewaldet ist, weist der Richtung Süden abfallende Hang, soweit er nicht überbaut ist, mit Ausnahme einer auf einem Zwischenplateau an den Waldrand anschliessenden Ackerfläche, grösstenteils eine Grasbedeckung auf. Im Bereich des streitigen Erschliessungsprojektes werden die Überbauungsmöglichkeiten ab dem vorgesehenem Strassenprofil ... im höhergelegenen Süden durch eine längere Hecke und im tiefergelegenen Norden durch ein schmales Waldstück begrenzt. Hecke und Wald ziehen sich von diesem Ausgangspunkt her in Form von Bändern, in etwa den Höhenkurven