Nutzungsplanung: Natur- und Landschaftsschutz Wo einem Naturschutzgebiet bloss lokale Bedeutung zukommt, respektiert der Kanton die Abgrenzung Baugebiet - Naturschutzbereich, wie sie die Gemeinde aufgrund einer Interessenabwägung vorgenommen hat. Sachverhalt Der Gemeinderat O. erteilte einer Baugesellschaft die Baubewilligung für die kanalisations- und verkehrstechnische Erschliessung im Gebiet Bühnenberg. Gegen die Erteilung der Baubewilligung erhob eine kantonale Naturschutzorganisation Beschwerde mit dem Hauptantrag, die Baubewilligung sei aufzuheben, da das letzte Teilstück der fraglichen Erschliessung eine intakte Landschaft zerstöre.