1987, S. 348). Die inzidente Normenkontrolle besteht in der vorfrageweisen Überprüfung eines anzuwendenden generellen Rechtssatzes unterer Stufe im Zusammenhang mit einem konkreten Rechtsanwendungsakt auf die Übereinstimmung mit Normen höherer Stufe (AGVE 2002, S. 165; 1996, S. 165; ULRICH HÄFELIN/W ALTER HALLER/HELEN KELLER/DANIELA THURNHEER, Schweizerisches Bundesstaatsrecht, Zürich 2016, 9. Auflage, Rz. 2070 ff.). 4.2 4.2.1 Als bei der Gebührenerhebung zu beachtende, aus der Bundesverfassung abgeleitete Prinzipien sind insbesondere das Kostendeckungs- und das aus dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit fliessende Äquivalenzprinzip zu beachten.