Nachtparkiergebühren – Das Abstellen eines Fahrzeugs während mehrerer Stunden auf öffentlichem Grund ist gesteigerter Gemeingebrauch und kann mit gesetzlicher Grundlage der Gebührenpflicht unterstellt werden. – Inzidente Normenkontrolle eines kommunalen Gebührenreglements auf seine Verfassungsmässigkeit (Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip) Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 23. März 2018 (BVURA.17.391) Aus den Erwägungen 3. Gesetzliche Grundlagen 3.1