ge Lichtnutzung in Aussenräumen vermeiden lassen. Die Empfehlungen verstehen sich als "Leitlinie", enthalten aber keine konkret –7– anwendbaren Normen (Urteil des Bundesgerichts vom 28. September 2010 [1C_216/2010], Erw. 3.1 mit Hinweis auf Urteil des Bundesgerichts vom 13. Oktober 2009 [1C_105/2009], Erw. 3.2).