Vor Vorinstanz äusserten die Beschwerdeführer, ausserhalb der Weihnachtszeit sei nur noch ¼ von dem, was man heute sehe, eingeschaltet (also ¾ weniger als während der Weihnachtszeit). Die Beschwerdegegner vertreten demgegenüber die Auffassung, es sei umgekehrt; das Mass werde nicht um ¾ reduziert, sondern vielleicht um ¼.