Fenster seien nicht mehr mit Weihnachtskränzen beleuchtet. In einzelnen Fenstern stünden dann jeweils kleine Lampen mit einer 40 Watt Birne. In der Verwaltungsgerichtsbeschwerde wird die Ganzjahresbeleuchtung als "aus einigen Lichtergirlanden, Spotlampen (zur Beleuchtung der Hausfassaden), einzelnen beleuchteten Sträuchern, der Beleuchtung des Carports inkl. Eingangsbereich und des Kellerzugangs (Sicherheit) sowie des Sitzplatzes im Norden (für die Beschwerdegegner nicht einsehbar)" bestehend beschrieben.