1.2. 1.2.1. Die Beschwerdeführer feiern die weihnachtliche Zeit nach ambrosianischem Ritus, d.h. vom 11. November (Martinstag) bis zum 2. Februar (Maria Lichtmess). Während dieser Zeit schmücken sie ihr Haus und den Garten recht ausgiebig. Es wird Lichtschmuck an Aussenfassade, Carport und im Garten angebracht, so z.B. beleuchtete Sterne, Weihnachtsmänner, Lichtergirlanden und sonstige Zierbeleuchtungen. Ebenso werden die Fenster von innen her beleuchtet, sodass Licht nach aussen zündet. Die Weihnachtsbeleuchtung 2011 bestand aus folgenden beleuchteten Objekten (Bäume und Sträucher mit Girlanden):