bb) Zum vornherein unverhältnismässig erscheint die von den Beschwerdeführenden verlangte Neubedachung mit nichtreflektierenden Dachziegeln. Nach den unwidersprochen gebliebenen Angaben des Architekten der Beschwerdegegner betrugen die – sich im Falle der Neubedachung als unnütze Investition erweisenden – Gesamtkosten der Dacherstellung Fr. 65'600.– (Zimmermann Fr. 51'800.– und Dachdecker Fr. 13'800.–); die Kosten einer Neubedachung selbst werden auf ca. Fr. 28'000.– geschätzt, wenn Ziegel gefunden werden, bei denen die alte Lattung verwendet werden kann, sonst auf Fr. 32'000.–.