Als die Legitimation des Verbandes fraglich wurde, reichte dieser nachträglich eine Vollmacht ein, die ihn zur Vertretung der Eheleute X. ermächtigte. Das Baudepartement tritt auf die Beschwerde nicht ein. Aus den Erwägungen 2. a-d) [Es wird festgestellt, dass der Verband Y. nicht befugt ist, in eigenem Namen Beschwerde zu führen.]