Landwirtschaftszone Ein generelles Verbot von Gewächshäusern und begehbaren Plastiktunnels in der Landwirtschaftszone ist bundesrechtswidrig. Sachverhalt Im Zusammenhang mit der Nutzungsplanung Kulturland der Gemeinde F. hiess der Regierungsrat eine Planungsbeschwerde gegen eine Bestimmung in der kommunalen Nutzungsordnung gut, wonach Gewächshäuser und begehbare Plastiktunnels in der Landwirtschaftszone generell verboten sind. Aus den Erwägungen 2. a) (...) Das Bundesgericht fasste seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Treibhäusern im BGE 120 Ib 266 ff. wie folgt zusammen: