Landwirtschaftszone Betriebsnotwendigkeit (Zonenkonformität, Art. 22 Abs. 2 RPG) und Standortgebundenheit (Art. 24 RPG) für einen Holzunterstand ausserhalb Baugebiet, der einzig der Beheizung eines Wohnhauses in der Dorfzone (und nicht der Waldbewirtschaftung) dient, verneint.