che Änderung könnte klarerweise unter dem Titel der Besitzstandsgarantie nicht bewilligt werden. Abgesehen davon kann nicht gesagt werden, dass nur eine geteerte Zufahrtsstrasse ein den heutigen Bedürfnissen entsprechendes Wohnen gestattet; zu berücksichtigen ist insbesondere, dass gerade in der Landwirtschaftszone ungeteerte Liegenschafts- und Hofzufahrten keine Seltenheit darstellen. Die Benützung einer solchen nicht staubfreien Strasse ist auch heute noch durchaus zumutbar. Würde die Argumentation des Gemeinderates Unterbözberg zutreffen, müsste in all diesen Fällen eine Teerung gestattet werden;