2. Laut dem geltenden Nutzungsplan Kulturland der Gemeinde Unterbözberg vom 15. November 1991 (genehmigt vom Grossen Rat am 29. Juni 1993) liegt die Zufahrtsstrasse in der Landwirtschaftszone. Es ist deshalb zunächst zu prüfen, ob die geplante Teerung der Zufahrtsstrasse sich als zonenkonform erweist; gemäss Art. 22 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) dürfen Bauten und Anlagen nur bewilligt werden, wenn sie dem Zweck der jeweiligen Nutzungszone entsprechen. Gemäss Art.