1. B. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) beabsichtigt, die bestehende Zufahrtsstrasse zu ihrer Liegenschaft mit einer mit Split abgedeckten Heissteerung zu versehen. Die Länge des Teils, welcher geteert werden soll, beträgt rund 110 m. Mit dieser Teerung soll die Zufahrt zu den Wohnhäusern im "X-gut" verbessert werden. Die Beschwerdeführerin begründet ihr Baugesuch damit, dass das "X-gut" eine der letzten bewohnten Liegenschaften im ganzen Gemeindegebiet sei, welche nicht über eine staubfreie Zufahrt verfüge. Bei der vorgesehenen Lösung handle es sich nicht um einen Hartbelag, sondern um eine Sanierung des bestehenden Unterbaus und um eine einfache mit Splitt abgedeckte Teerung.