BauG zum Bauprojekt, auch wenn die Zustimmung im Dispositiv nicht ausdrücklich erteilt wird, sondern nur implizit, wie sich aus den gemeinderätlichen Erwägungen (...) ergibt. Der Gemeinderat hat seine Zustimmung jedoch nicht als Baupolizeibehörde erteilt, sondern als durchführendes Organ im Landumlegungsverfahren (...).