Bei der Festlegung der Auflagen ist allerdings auch das Wohl der Tiere zu berücksichtigen. Für diese könnte die Hitze an einem Sommertag in der geschlossenen Voliere gesundheitsgefährdend bzw. lebensbedrohend werden. Abklärungen der Beschwerdeinstanz beim kantonalen veterinärärztlichen Dienst ergaben, dass Temperaturen über 40°C für Sittiche zu vermeiden sind. Als bauliche Massnahme müsste die Voliere deshalb mit einer geeigneten Lüftung bzw. Kühlung zur Einhaltung eines gesunden Klimas versehen werden. Als Vorbild können diesbezügliche Vorrichtungen für die Klimatisierung von Wintergärten dienen, die sich mit einem relativ geringen finanziellen Aufwand realisieren lassen.