In Anlehnung an die polizeilichen Ruhezeiten erscheinen tägliche Ruhezeiten von 19.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens sowie von 12.00 bis 14.00 Uhr vertretbar und angemessen. Würde die Voliere am heutigen Standort verbleiben, müsste sie somit während diesen Zeiten geschlossen gehalten werden.