An Sonn- und Feiertagen mussten die Vögel im Haus bleiben. Der Fall unterscheidet sich insofern vom vorliegenden, als Papageienrufe zwar weniger regelmässig, aber lauter sind als die Äusserungen eines Schwarms von Sittichen. Zudem waren die Papageien grundsätzlich im Haus untergebracht, so dass sich die Halterin auch während der Ruhezeiten an ihren Tieren erfreuen konnte. Um diesen anderen Umständen Rechnung zu tragen, wären die Ruhezeiten im vorliegenden Fall kürzer zu fassen. In Anlehnung an die polizeilichen Ruhezeiten erscheinen tägliche Ruhezeiten von 19.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens sowie von 12.00 bis 14.00 Uhr vertretbar und angemessen.