Weder im erstinstanzlichen noch im vorliegenden Beschwerdeverfahren wurde die Möglichkeit seitens der Parteien eingebracht, die Voliere auch im Sommer tagsüber nur zeitweise geöffnet zu halten. Auch mit Einschränkungen dieser Art könnten sich die Immissionen aber auf ein erträgliches Mass reduzieren lassen. Anlässlich des Augenscheins führten die Beschwerdeführenden nämlich aus, dass die Immissionen nur in der warmen Jahreszeit störend seien. Im Winter, wenn die Voliere - ausser zur Fütterung - geschlossen bleibe, würden keine störenden Emissionen aus der Voliere dringen. Der Aufwand für die Schliessung der Voliere ist minim;