Naheliegend wäre eine Reduktion des Vogelbesatzes auf den Stand von 2009, da die Vögel zuvor die Beschwerdeführenden nicht störten. Die Beschwerdegegner allerdings machen geltend, dass 2009 gar keine Vergrösserung des Vogelbestandes statt fand. Im Gegenteil habe der Bestand von ursprünglich 30–35 Vögeln, darunter acht Grosssittichen, bis in das Jahr 2011 kontinuierlich abgenommen. 2011 seien ein paar Vögel ersetzt, der Bestand aber nicht vergrössert worden. Eine Verringerung des Vogelbestandes auf den Bestand vor 2009 ist mangels Bestimmbarkeit des damaligen Bestandes deshalb nicht möglich. cc)