4 von 7 e) aa) Anlässlich des von der Beschwerdeinstanz durchgeführten Augenscheins wurden verschiedene Massnahmen zur Eindämmung der Immissionen erörtert: Versetzung der Voliere vor die Liegenschaft der Beschwerdegegner auf die Südseite des Grundstücks, Verringerung des Vogelbesatzes oder Errichtung einer Lärmschutzwand. bb)