Dies ergibt eine deutlich strengere Gesamtwertung für die Lärmemissionen der Voliere. Ausgehend von der Wertung des Experten, die wie vorgehend ausgeführt nach Ansicht der Beschwerdeinstanz einen plausiblen Kompromiss darstellt, erhöht sich mit Berücksichtigung der Zugehörigkeit zu einer sensiblen Personengruppe beim Empfänger der Gesamtwert auf den Wert von 2.33 mit dem Ergebnis "erheblich störend (zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert)" und der Rechtsfolge "Massnahmen umsetzen".