13, FN 15, in: Kommentar zum Umweltschutzgesetz, Schulthess Polygraphischer Verlag, 2. Auflage, 2003). Wie schon der Wortlaut der Bestimmung nahe legt, ist die Aufzählung von Personengruppen mit erhöhter Empfindlichkeit nicht abschliessend. Speziell im Hinblick auf Lärmimmissionen können weitere Risikogruppen namhaft gemacht werden, z.B. Intellektuelle, Künstler oder eben zur Nachtschicht verpflichtete (d.h. auf den Schlaf während des Tages angewiesene) Arbeitnehmer (a.a.O., FN 20).