Weder vom Experten noch vom Gemeinderat wurde dem Umstand, dass der Beschwerdeführende in Schichtarbeit tätig ist, Bedeutung beigemessen. Der Gemeinderat stützt sich bei seiner Begründung auf die Vollzugshilfe des BAFU, die in der Excel-Tabelle als mögliche sensible Personengruppen lediglich Betagte, Kinder, Jugendliche, Kranke sowie Schwangere bezeichne. Diese Begründung überzeugt nicht. Die Vollzugshilfe des BAFU stützt sich auf die Grundlagen des USG und der LSV. Bei der Bezeichnung der sensiblen Personengruppen stützt er sich auf Art.