Würde nun in die Tabelle anstelle von "gering" "mittel" eingegeben, entstünde ein Gesamtwert von 2 mit dem Ergebnis "erheblich störend" (zwischen Immissionsgrenzwert und Alarmwert). Weil das "Grundgezwitscher" alleine allenfalls auch als gering eingestuft werden könnte und die Lärmerhöhungen nicht andauernd sind, erscheint die Wertung des Experten, der für die Wahrnehmbarkeit den Wert "mittel" eingab und bei der Häufigkeit "sehr häufig" ein nachvollziehbarer Kompromiss, der sich aber eher am unteren Ende der Skala bewegt, da der Lärm insgesamt dauernd wahrnehmbar ist.