Zum Zeitpunkt des Augenscheins wurde ein Bestand von insgesamt 19 Vögeln festgestellt, davon 14 Wellensittiche und fünf zu den Grosssittichen zählende Arten. In der Wahrnehmung der Beschwerdeinstanz verursachten während der Durchführung des Augenscheins die Grosssittiche entsprechend ihrer Grösse auch einen lauteren Lärm als die Wellensittiche, wobei die Grosssittiche über mehrere Minuten dauernde Ruhephasen aufwiesen. Auch wenn die Wahrnehmungen der Beschwerdeinstanz anlässlich des Augenscheins nur einen relativ kurzen und einmaligen Zeitabschnitt betreffen, so können sie dennoch nicht als völlig zufällig abgetan werden.