Im Hinblick auf die Vollzugshilfe besteht – zumindest seit der Meinungsbildung des Gemeinderats zur Beschwerdeantwort – zwischen Gemeinderat und Experte Übereinstimmung bezüglich der Faktoren Hauptstörungszeitpunkt und Charakter des Lärms. Strittig sind hingegen die Beurteilung der Wahrnehmbarkeit und insbesondere der Häufigkeit des Lärms. Die Wahrnehmbarkeit beurteilte der Experte als mittel, d.h. "gut wahrnehmbar, wie ein mittleres Gespräch" gemäss Erläuterungen der Exceltabelle zur Vollzugshilfe, die Häufigkeit als sehr häufig, d.h. gemäss Erläuterungen als 30–50 Mal am Tag.