2 von 7 Im vorliegenden Fall füllte der Experte anhand der eigenen Beobachtungen und mit Hilfe von Aussagen der Beschwerdeführenden die Tabelle des BAFU aus und erhielt als Ergebnis einen Wert von 1.67, "störend (zwischen Planwert und Immissionsgrenzwert)" mit der Rechtsfolge "Massnahmen prüfen (oder falls keine Massnahmen umsetzbar sind, Erleichterungen gewähren)". Anlässlich des Augenscheins vom 5. März 2013 präzisierte der Experte, dass er sich bezüglich Häufigkeit und Wahrnehmbarkeit zusätzlich zu den eigenen Wahrnehmungen auf die Aussagen der beschwerdeführenden Partei gestützt habe.