Die Vollzugshilfe wird damit ihrem Anspruch gerecht, eine auf gesetzlichen Grundlagen und nachvollziehbaren sachlichen Kriterien basierende Richtschnur für die Einzelfallentscheidfindung bei Immissionen von Alltagslärm zu bieten. Auch wenn die Vollzugshilfe bis Ende 2012 in Vernehmlassung war und die definitive Version noch nicht vorliegt, stellt sie den aktuellsten Stand der Beurteilungskriterien und Wertungen von Alltagslärm dar. Sie ist deshalb als Entscheidhilfe beizuziehen.