Beim Empfänger der Immissionen werden berücksichtigt: Empfindlichkeitsstufe, sensible Personen, örtliche Gegebenheiten / Lärmvorbelastung. Die Vollzugshilfe stützt sich damit auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung bei Einzelfallbeurteilungen von Lärmimmissionen (vgl. etwa BGE 126 II 366 ff., E. 3. d sowie die vorstehenden Ausführungen). Für alle genannten Faktoren hält eine Excel-Tabelle eine Reihe von möglichen wählbaren Antworten bereit. Je nach Antwort ergibt sich ein bestimmter Zahlenwert pro Faktor. Die Faktoren wiederum werden nach einer vorgegebenen Formel gewichtet.