Das BAFU veröffentlicht solche Vollzugshilfen (bisher oft auch als Richtlinien, Wegleitungen, Empfehlungen, Handbücher, Praxishilfen u.ä. bezeichnet) in seiner Reihe 'Umwelt-Vollzug'." Zur Beurteilung der Lärmimmissionen aus privater Vogelhaltung berücksichtig die Vollzugshilfe folgende Faktoren bezüglich der Lärmquelle: Hauptstörungszeitpunkt, Wahrnehmbarkeit, Häufigkeit, Charakter des Lärms. Beim Empfänger der Immissionen werden berücksichtigt: Empfindlichkeitsstufe, sensible Personen, örtliche Gegebenheiten / Lärmvorbelastung.