Der Lärmexperte des BVU führt in seinem Fachbericht aus, dass er am 17. August 2012 von 05.30 Uhr bis 06.15 Uhr und um 08.00 Uhr eine Begehung zur Beurteilung der Lärmimmissionen vornahm. Dafür begab er sich auf den Gartensitzplatz der Beschwerdegegner. Von diesem Ort aus habe zum früheren Zeitpunkt kein Vogelgezwitscher aus der Voliere festgestellt werden können. Um 08.00 Uhr jedoch seien die Vögel aus der Voliere gut hörbar gewesen, "ein mehr oder weniger permanentes Gezwitscher". Nur zur Orientierung sei der Schallpegel des Gezwitschers zwei Minuten lang gemessen worden. Der Schallpegel habe sich zwischen 52 und 55 dB(A) bewegt.