Lärmimmissionen – Nachträgliche Beurteilung der Lärmimmissionen einer rechtskräftig bewilligten Vogelvoliere; Massnahmen bei "erheblicher Störung" – Zu den Personengruppen mit erhöhter Lärmempfindlichkeit (Art. 13 Abs. 2 USG) zählen auch Personen, die nachts arbeiten und auf den Schlaf während des Tages angewiesen sind (Erw. 3d/bb) Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 3. Mai 2013 (BVU- RA.12.781) Aus den Erwägungen 3. d) aa) In materieller Hinsicht ist zu prüfen, ob die von der Voliere ausgehenden Emissionen gegen das Umweltschutzgesetz bzw. seine Nebenerlasse verstossen.