Den entsprechenden Excel-Tools des Fachspezialisten kann entnommen werden, dass er das Geräusch der Glocken am Tag (zwischen 7 und 19 Uhr) und zu sensiblen Tageszeiten (von 12 bis 13 Uhr, von 19 bis 22 Uhr sowie Wochenenden) als störend (zwischen dem Planungs- und Immissionsgrenzwert) sowie in der Nacht (von 22 bis 7 Uhr) als erheblich störend (zwischen dem Immissions- grenz- und dem Alarmwert) beurteilt.