Aufgrund der erheblichen Störung in der Nacht sind Massnahmen umzusetzen, d.h. dass die Lärmimmissionen mindestens unter die IGW gesenkt werden können. Aus unserer Sicht liegen keine überwiegenden, öffentlichen Interessen vor und es ist wahrhaftig nicht notwendig, dass die Tiere aus Sicherheitsgründen Glocken tragen müssen (keine Gefahr für Entlaufen der Tiere). In diesem Fall könnte als einfache und zielführende Massnahme, dies auch im Sinne der Vorsorge gemäss Art. 11 USG, verfügt werden, dass die Kühe in der Nacht ohne Glocken auf den siedlungsnahen Wiesen weiden."