Das USG ist anwendbar auf Lärm, der beim Bau oder Betrieb von Anlagen erzeugt wird. Als Anlagen gelten insbesondere Bauten und Terrainveränderungen. Kuhglocken bzw. die Weide mit den Kühen sind im Grundsatz nicht zu den Anlagen zu zählen. Den Anlagen sind gemäss USG jedoch insbesondere auch diejenigen Geräte gleichgestellt, die ausserhalb von ortsfesten Anlagen zum Einsatz kommen oder kommen können und gleichzeitig von einer gewissen umweltschutzrechtlichen Bedeutung sind. Im Hinblick auf die Lärmimmissionen stellen Kuhglocken Geräte im Sinne des USG dar.