Was zunächst die Anlage selbst anbelangt, so bestätigt die Abteilung für Umwelt BVU, dass die vorgesehene Anlage im aktuellen Marktumfeld ein eher geräuscharmes Modell mit moderner Inverter-Regelung (Modulation) ist (vgl. Amtsbericht, S. 2). Auch lässt sich feststellen, dass der Aufstellungsort des Aussenmoduls im Bereich der Nordostfassade – entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden – grundsätzlich optimal gewählt wurde. Auf die übrigen Gebäudeseiten weist das Gebäude der Beschwerdegegner Wohnräume auf, die eine Einhaltung der Planungswerte diesen gegenüber erheblich erschweren.