Vorliegend bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie die Lärmschutzvorschriften der LSV gegenüber sämtlichen lärmempfindlichen Räumen eingehalten werden können. Die von der Abteilung für Umwelt BVU erwähnte Verschiebung der Wärmepumpe um 4 – 5 m nach Norden, an die Ecke des Hauses (vgl. Amtsbericht, S. 2 f.), stellt dabei nur eine von verschiedenen Möglichkeiten dar. Mit der von der Abteilung für Umwelt BVU ebenfalls erwähnten betrieblichen Regulierung (vgl. Amtsbericht, S. 3) alleine lassen sich die Immissionen nicht auf das Niveau der Planungswerte beim Küchenfenster reduzieren.