Die Anordnung einer Nebenbestimmung in einer Bau- und Nutzungsbewilligung stellt einen Mittelweg dar zwischen einer uneingeschränkten Zulassung eines Vorhabens oder einer Nutzung und der eigentlichen Verweigerung. Die Nebenbestimmung dient dazu, heilbare Mängel von Bauvorhaben zu beheben, ohne dass das Baugesuch abgewiesen und das Baubewilligungsverfahren allenfalls neu aufgerollt werden muss. Der Erlass einer Nebenbestimmung setzt somit einen Projektmangel voraus,