1. Der geplante Standort der Verdampfereinheit müsste der Fassade entlang um ca. 4–5 m nach Norden (an die Ecke des Hauses) versetzt werden. Mit dieser Massnahme kann der Planungswert von 45 dB(A) in der Nacht eingehalten werden (Beurteilungspegel am offenen Küchenfenster ca. 44–45 dB(A)). 2. Betriebliche Regulierung: Sofern der Anlagebetreiber die Betriebsdauer der Wärmepumpe in der Nacht überprüfbar reduziert, ist für die Berechnung des Beurteilungspegels eine entsprechende Korrektur vorzunehmen (Bsp. Betriebszeit in der Nacht max. 6 h Betrieb, ergibt eine Pegelkorrektur von -3 dB(A)).