Vorliegend zeigt sich aufgrund des Grundrissplans, dass der Küchenbereich nicht durch eine Tür oder ähnliches vom Ess- und Wohnbereich abgetrennt ist; es handelt sich um eine zum Ess-/ 2 Wohnbereich hin offene Küche. Der so entstandene Raum ist weitaus grösser als 10 m und dient als Wohn-, Ess- und Küchenbereich in einem. Es handelt sich damit bei der fraglichen Küche ganz offensichtlich nicht um eine reine Arbeitsküche, sondern die Küche ist Teil des eigentlichen Wohnraums.