so auch Vollzugshilfe "Bauen in lärmbelasteten Gebieten" des BVU vom April 2017, S. 26 f.). Zuweilen wird auch pauschal auf die Abmessungen der Küche abgestellt, indem Küchen 2 mit maximalen Bruttoabmessungen von nicht mehr als 10 m , ohne Einbauten und Möbel, noch als nicht lärmempfindliche Arbeitsküchen eingestuft werden, während grössere Küchen als lärmempfindliche Wohnküchen gelten (vgl. so auch Leitfaden Strassenlärm, Vollzugshilfe für die Sanierung, des Bundesamts für Umwelt BAFU und des Bundesamts für Strassen ASTRA vom Dezember 2006, S. 31; Richtlinie