Strittig ist vorliegend zum einen, ob die Planungswerte auch gegenüber der eigenen Liegenschaft der Bauherrschaft eingehalten sind. Die Wärmepumpe ist in einem Abstand von ca. 0,5 m vor der Nordostfassade des Gebäudes vorgesehen. Auf diese Gebäudeseite weisen das Badezimmer, die Küche und das Treppenhaus. Die nordöstlichen Schlafzimmer verfügen über keine Fenster an der Nordostfassade ….