Streitgegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist eine geplante Luft-Wasser- Wärmepumpe des Typs WPL 25 l-2 Set auf Parzelle X in A. Die Wärmepumpe soll in einem Abstand von ca. 0,5 m vor der Nordostfassade des Gebäudes der Beschwerdegegner aufgestellt werden. Zur Liegenschaft der Beschwerdeführenden wird die Wärmepumpe einen Abstand von ca. 16 m aufweisen. Strittig ist vorliegend, ob die Wärmepumpe die Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung, insbesondere jene der Lärmschutz-Verordnung, einhält. 5.2