Lärmimmissionen einer Luft/Wasser-Wärmepumpe – Die Belastungsgrenzwerte gelten unabhängig der Eigentumsverhältnisse und sind auch bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern gegenüber der eigenen Liegenschaft einzuhalten. (Erw. 6) – Definition einer "Küche ohne Wohnanteil" (Art. 2 Abs. 6 lit. a LSV); offene Küchen, die Teil des eigentlichen Wohnraums sind, gelten als lärmempfindliche Räume. (Erw. 6.2.2) Entscheid des Departements Bau, Verkehr und Umwelt (EBVU) vom 19. Februar 2018 (BVURA.17.185) Aus den Erwägungen 5. Ausgangslage und Rügen 5.1