Eine solche Reduktion ginge über die Verfügung des Gemeinderats und den ursprünglichen Antrag der Beschwerdegegner hinaus. Nachdem jedoch die Beigeladenen weiter gehende Anträge stellten und im Immissionsklageverfahren jederzeit Klage erhoben werden darf, kann die Entscheidbehörde aus prozessökonomischen Gründen zu Lasten der Beschwerdeführenden über den angefochtenen Entscheid des Gemeinderats hinausgehen. …