Nachdem die Wertungen der beiden beigezogenen Experten und der Beschwerdeführenden selber nicht immer übereinstimmen, stellt sich die Frage, welche Vögel diesem Kriterium entsprechen. Aufgrund der bei den Expertisen und der Selbstdeklaration geschilderten Ausgangslage scheint es angemessen, diejenigen Vögel als zu laut auszusondern, deren Lautäusserungen in mindestens zwei Wertungen mehr als gering (Wert: > 0) bewertet werden. Betroffen wären damit der Prachtrosella, die Blauwangenhäher, die Rotflügelsittiche, die Pflaumenkopfsittiche, die Loris und die Weisshaubenturakos.