Demnach verbleibt als einzige Massnahme, den Bestand der Vögel zu reduzieren. Den Beurteilungen der Lautäusserungen durch die Experten und die Beschwerdeführenden ist immerhin gemein, dass sie nur noch Vögel mit geringen oder mittleren Lautäusserungen aufführen. Die Entfernung aller Vögel käme einem Nutzungsverbot gleich, so dass zunächst die Entfernung aller Vögel mit mittleren Lautäusserungen zu prüfen ist. Nachdem die Wertungen der beiden beigezogenen Experten und der Beschwerdeführenden selber nicht immer übereinstimmen, stellt sich die Frage, welche Vögel diesem Kriterium entsprechen.